Freitag, 5. Januar 2018


Prof. Dr. Spiridon Paraskewopoulos (emeritiert)

Bis 2007 Direktor des Instituts für Theoretische Volkswirtschaftslehre

und Inhaber der volkswirtschaftlichen Professur für Makroökonomik der

Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig   



Eine radikale Reform des Abgabensystems

 (Diskussionsbeitrag für das Grundeinkommen)





                                                                                                          Köln, Dezember 2017



Aus dem Inhalt



1.  Die Paradoxien Deutschlands

2.  Kritische Anmerkungen zu den bestehenden Abgabensystemen (Grundeinkommen?)


4.  Folgen des bestehenden Abgabensystems

5.  Ein radikaler Vorschlag

6.  Die positiven Folgen des vorgeschlagenen Abgabensystems

7.  Wieviel hätte das neue System im Jahre 2015 gekostet?

8.  Argumente, die gegen ein solches Abgabensystem sprechen







1. Die Paradoxien Deutschlands



Deutschland gilt heute als eines der reichsten Länder nicht nur Europas, sondern auch der ganzen Welt. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist mit 3.134 Mrd. € (2016) das höchste der Länder der Europäischen Union (EU) und das vierte der Welt nach den USA, China und Japan.

Das Pro-Kopf-BIP von 38.781 € war 2016 in der Eurozone der 17 Länder auf dem sechsten Rang und auf dem achten Rang in den 28 Ländern der EU. Das Durchschnittsvolkseinkommen (aus unselbständiger und selbständiger Arbeit und Vermögen war 2016  54.400 €. Die Arbeitslosenquote lag Ende 2016 mit 6,1% ebenfalls auf dem niedrigsten Stand aller EU-Ländern und erreichte Ende 2017 mit 5,3%, laut Ökonomen, die Grenze der Vollbeschäftigung. Die Zahl der Beschäftigten steigt stetig und wird sich 2018, laut Prognose eines der größten Institute für Wirtschaftsforschung (Ifo) an der Universität München fortsetzen. Die Wachstumsprognosen für 2018 sind sehr optimistisch und es wird mit einem BIP-Wachstum von 2,6% gerechnet. Die deutsche Wirtschaft brummt, wie der Präsident des Ifo Instituts, Clemens Fuest, sagte. Und das gilt für fast alle Wirtschaftsbereiche. Das Wachstum wäre sogar noch größer, wenn nicht auf dem deutschen Arbeitsmarkt mehr als 700.000 Fachkräfte gefehlt hätten. Umfragen zeigen auch, dass über 60% der deutschen Bevölkerung mit dem derzeitigen Wohlstand zufrieden sind. Dies ist die eine Seite der deutschen Situation, aber die andere Seite überschattet die oben genannten positiven Entwicklungen. Und hier ist das deutsche Paradoxon.






Nach Presseberichten gibt es heute in Deutschland mit seinen ca. 82 Mio. Menschen 36 Superreiche, die so viel an Einkommen und Vermögen besitzen (279 Mrd. €) wie die ca. 41 Mio. ärmeren Bewohner unseres Landes. Nach einer anderen Statistik besitzen 10% der deutschen Bevölkerung 50% der gesamten deutschen Einkommen und Vermögen.

Sollten diese Informationen der Wahrheit entsprechen, dann kann in den letzten 70 Jahren dieses Land weder demokratisch noch christlich demokratisch, geschweige denn sozialdemokratisch, regiert worden sein. Es ist jedoch eine unbestreitbare Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland in diesen Jahren vorwiegend von solchen selbst ernannten Christ-, Sozial- und Freidemokraten regiert wird.

Die Ironie der Geschichte ist dabei, dass gerade diese Politiker, die seit Jahren, um anscheinend ihren Namen (Demokraten, Christdemokraten, Sozialdemokraten, Freidemokraten) irgendwie zu rechtfertigen, eine intensive und kritische Diskussion über die wirtschafts-, verteilungs- und sozialpolitischen Auswirkungen der bestehenden Abgabensysteme führen. Und sie tun es, obwohl sie zugleich diejenigen sind, die (absichtlich?) diese Systeme so konstruiert haben, dass der Durchschnittsbürger ohne professionelle Hilfe nicht versteht und sich kaum zu Recht findet.

Es werden immer wieder wesentliche Bestandteile dieser Abgabensysteme (Steuer- und Sozialsysteme) in vielerlei Hinsicht merkwürdigerweise von ihren Entwerfern kritisiert.

Vor allem stehen ihre Kostspieligkeit, ihre Unübersichtlichkeit und ihre Ungleichheit (Ungerechtigkeit) hinsichtlich der Verteilung der Einkommen, der Finanzierungslasten und der Gewährung von Beihilfen (Subventionen) im Fokus der Kritik.

Hinzu kommen zahlreiche Probleme, die fast regelmäßig mit der Aufrechterhaltung und Finanzierung der Renten-, der Kranken-, der Pflegeversicherungen sowie der zahlreichen Beihilfen entstehen.

Deshalb stehen permanent angebliche Verbesserungsvorschläge der Politiker auf der Tagesordnung, die diese offensichtlich sehr gekonnt nutzen, um ihre wichtige(?) und unersetzliche (?) Rolle als Politiker bzw. „Macher“ in der Gesellschaft zu beweisen.

Insbesondere vor Bundestagwahlen, wie zurzeit (2017), versprechen beinahe alle Parteien Steuersenkungen, die Stabilisierung der Renten- und Krankenversicherungen und vor allem, dass die Politiker hart daran arbeiten werden!!, damit das weitere Bestehen dieser angeblich guten (!) Systeme verbessert und gesichert ist.

Immer wieder werden Steuervereinfachungen angemahnt, die allerdings erfahrungsgemäß nach den Wahlen sehr schnell in Vergessenheit geraten. Und selbst dann, wenn gelegentlich ein vorsichtiger Reformversuch unternommen wird, bleibt er – nicht zuletzt durch den Einfluss von Lobby- und Partikularinteressen - in den bestehenden verfestigten und verkrusteten Steuer- und Abgabenstrukturen stecken.

Sollte einmal eine solche Steuer- oder/und Rentenreform tatsächlich stattfinden, dann wird man wieder verblüfft feststellen, dass diese nicht nur ihre Finanzierungskosten erhöht, sondern auch und vor allem die bestehenden Ungerechtigkeiten und Unübersichtlichkeiten verfestigt.

Man gewinnt langsam den Eindruck, dass jahrzehntellang das politische System in Zusammenarbeit mit der Staatsbürokratie, die in ihrem bürokratischen Apparat und insbesondere im Zusammenhang mit der Erhebung und Verwendung von Steuern und Sozialabgaben mehrere Hunderttausende von Personen beschäftigt und begünstigt, die angesprochene Intransparenz der Steuer- und Sozialsicherungssysteme bewusst anstrebt.

Somit versuchen die Vertreter des politischen Systems ihre angeblich unentbehrlichen „selbstlosen“ Tätigkeiten sowie ihre in vielen Bereichen kostspielige Existenzberechtigung in der bestehenden Form und in dem bestehenden Umfang gegenüber den Bürgern zu begründen und zu rechtfertigen.

 Die führende Obrigkeit ist aus ihrer bisherigen Erfahrung offensichtlich ziemlich sicher, dass die Bürger sich damit (mit der Rolle des vernünftigen Idioten) abgefunden haben und ihr das nötige Vertrauen entgegenbringen!!

Hinzu kommen noch die Ungleichheiten und die unverständlichen Ungerechtigkeiten, die zwischen Renten und Beamtenpensionen bestehen. Erstaunlicherweise werden sie weder von den Politikern noch von den Bürgern kaum thematisiert. An das Thema wagt sich offensichtlich keiner, vielleicht deshalb verständlich, weil die meisten Politiker und Staatsbediensteten Beamte sind und, wie das Volk sagt, „sie nicht an dem Ast sägen“, auf dem sie sitzen.

Eine echte Reform müsste auch diese Schieflage, die zwischen Beamtenpensionen und Renten besteht, beseitigen. Das notwendige Wissen diesbezüglich scheint allerdings bei den Bürgern vollständig zu fehlen.

Vergegenwärtigt man sich den enormen Umfang der jährlichen Finanzmittel, die Politiker und Staatsbürokratie von den Bürgern einnehmen und nach eigenem Ermessen verwenden und möglicherweise zugunsten ihres vielfältigen Klientel verschwenden, dann werden die vielerlei offenen und versteckten materiellen Anreize, die die Politiker und die Bürokraten haben, sichtbar. Sie verteidigen damit, offensichtlich bisher mit gutem Erfolg, einmal ihre - sogar in diesem Umfang - unentbehrliche Existenzberechtigung und zum anderen die intrasparente und kostspielige Zusammensetzung der bestehenden Steuer- und Sozialsicherungssysteme und der Beamtenpensionen. Die riesigen Einnahmen und Ausgaben – beispielsweise des Haushaltsjahres 2015 - sollen die hier angesprochenen Zusammenhänge ein wenig illustrieren.    



3.  Steueraufkommen und die Einnahmen der Sozialen Institutionen im Jahr 2015



Im Jahre 2015 betrug das gesamte Steueraufkommen Deutschlands 673,26 Mrd. €[1]. Davon waren 354,43 Mrd. € direkte und 318, 83 Mrd. € indirekte Steuern. Die Einnahmen der Sozialen Haushalte (Sozialbudgets) betrugen 888,2 Mrd. €[2]. Die Gesamtabgabenlasten der Bevölkerung betrugen somit 1.561,46 Mrd. €, bzw. 51,6% des BIP[3].

Wie noch dargestellt wird, versteckt die bestehende Struktur der zahlreichen Einnahmen- und Ausgabenarten das Problem der enorm ungleichen Verteilung der Abgabenlasten, vor allem zuungunsten der unteren und mittleren Einkommensbezieher.

Deren Folgen sind nicht nur negative ökonomische Wachstums- und Beschäftigungseffekte, sondern auch und vor allem soziapolitische Verwerfungen, Verzerrungen und Ungleichheiten in der Gesellschaft, die heute immer intensiver als das sogenannte „Soziale Problem“ Deutschlands wahrgenommen werden (die Schere zwischen Armen und Reichen öffnet sich immer mehr).

Die mindestens 11 direkten Steuerarten auf Einkommen und Vermögen[4] und die mindestens 22 indirekten Steuerarten auf die Einkommensverwendung[5] machen sowohl eine Transparenz als auch eine klare Zuordnung (Verteilung) auf die einzelnen Einkommensbezieher unmöglich.

Ähnliche Unübersichtlichkeiten und Ungleichheiten (Ungerechtigkeiten) gelten auch bei der Erhebung und Verteilung der zahlreichen Sozialabgaben[6]. Bei der Erhebung der sozialen Beiträge werden weder alle Einkommensarten noch alle Einkommensbeträge berücksichtigt. Im geltenden System wird ausschließlich das Arbeitseinkommen herangezogen, und dies nur in Höhe der jährlich festgelegten Bemessungsgrenzen.

Diese kurz beschriebene Einnahmenpolitik führt dazu, dass die Niedrig- und Mitteleinkommensbezieher überproportional zu Staatseinnahmen beitragen. Abgesehen von der Gerechtigkeitsfrage wirkt sich diese Lastenverteilung auch negativ auf viele Bereiche der Volkswirtschaft aus.






Die Ungleichheit der Verteilung der Abgabenlasten basiert auf der Tatsache, dass zum einen im Rahmen des bestehenden Steuersystems fast die Hälfte (47,36%, 2015)[7] aus indirekten Steuern resultieren und zum anderen im Rahmen des Sozialsystems – wie bereits erwähnt - ein großer Teil der erwirtschafteten Einkommen nicht für die Finanzierung der Sozialsicherungssysteme und der sonstigen Sozialaufgaben des Staates herangezogen werden.

Damit werden die niedrigen und Mitteleinkommen fast voll von den indirekten Steuern und von den Sozialabgaben betroffen, während die hohen Einkommen nur zum Teil von beiden Systemen (Steuer- und Sozialsystem) belastet werden.

Diese Abgabenpolitik wirkt auch wachstums- und beschäftigungshemmend, weil sie durch die indirekten Steuern und durch die Sozialabgaben der Unternehmen die Kosten der Produktion und damit die Preise der Produkte erhöht, die schließlich die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft beeinträchtigt.

Sie wirkt ebenfalls konjunkturhemmend, weil sie die konsumfreudigeren Niedrig- und Mittlereinkommensbezieher überproportional belastet. Hinzu kommt, dass eine solche Abgabenpolitik die Erhebungskosten der Abgaben durch Überbürokratisierung erhöht und darüber hinaus eine zusätzliche und kostspielige bürokratische Sozial- sowie Subventionspolitik (Umverteilungspolitik) notwendig macht.                       

Von all diesen hier kurz angesprochenen negativen Folgen könnte man sich m.E. völlig befreien, wenn man eine radikale und zugleich einfache, der Leistungen entsprechenden und für alle Bürger nachvollzierbare Reform des gesamten Abgabensystems vornehmen würde[8].

Zugleich würde die hier vorgeschlagene Reform dazu führen, dass die daraus entstehenden Ergebnisse nicht nur dem System der Sozialen Marktwirtschaft adäquat wären, sondern auch das ganze Abgabensystem ökonomisch effizient, leistungsgerecht, total transparent und in seinen ökonomischen und sozialen Vorteilen für jeden Bürger nachvollziehbar machen würde.

Leistungsgerechte Verteilung der gesellschaftlichen Lasten in einer Sozialen Marktwirtschaft bedeutet, dass alle Leistungseinkommen-, Renten- und Transfereinkommensbezieher entsprechend ihrer Erwerbs-, Vermögens- Renten- und Transfereinkommen zu den Staatslasten beitragen werden.

Der folgende Vorschlag basiert zunächst auf der Annahme, dass zunächst die gesamten Steuer- und Abgabebelastungen von 2015 in Höhe von ca. 1.561,5 Mrd. € bestehen bleiben. Allerdings wird die Verteilung der Lastenanteile und ihre sozioökonomische Wirkung im neuen System, wie noch gezeigt wird, total anders sein.

Ob später nach endgültiger Einführung und Wirkung dieser hier vorgeschlagenen radikalen Reform die bestehende Abgabenhöhe notwendig ist, wird sich zeigen. Meine Vermutung ist, dass sich die Abgabenlasten mit dem vorgeschlagenen System erheblich verringern werden.






(1) Es werden ausschließlich direkte Steuern nur aus allen Einkommen von allen physischen und juristischen Personen erhoben, aus welchen sämtliche Staatsaufgaben, einschließlich aller Sozialsicherungssysteme, Beamtenpensionen und alle anderen sozialen Bereiche, finanziert werden.

(2) Die erste unmittelbare Folge eines solchen Abgabensystems ist, dass sich die reale Kaufkraft aller Einkommensbezieher um die Höhe der nicht ausgegebenen indirekten Steuern erhöht. Beispielsweise wird bei den Niedrig- und Mitteleinkommensbeziehern automatisch ihr Realeinkommen bis mindestens 15% erhöht.

(3) Es wird allen Einkommensbeziehern ein jährlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 15.000 € pro Kopf gewährt, welcher zugleich als Jahresbruttoeinkommen (Grundjahreseinkommen, Transferjahreseinkommen) allen Nichteinkommensbeziehern gewährt wird. Alle[9] bisher existierenden Transferzahlungen jeglicher Art werden damit wegfallen.

(4) Das jährliche Erwerbs- und Vermögenseinkommen, d.h. sämtliche Einkunftsarten der natürlichen und juristischen Personen, welche den Freibetrag von 15.000 € überschreiten, werden bis zu 30.000 € mit 20%, die weiteren 30.000 € mit 30%, die weitere 30.000 € mit 40%, die weiteren 30.000 € mit 50%, die weiteren 30.000 mit 60% und alle weiteren Einkommen mit 70% besteuert. Jeder kann mit Hilfe der folgenden Tabelle ohne die Hilfe eines Steuerberaters seine sämtlichen Abgaben leicht berechnen.



Tabelle 1

Einkommen in €
Grenzsteuersatz
Gesamtsteuerbetrag in €
Durchschnittssteuer
Bis     30.000
           10%
                                          3.000
               10%
Bis     60.000
           30%
          3.000 +  9.000  =   12.000
               30%
Bis     90.000
           40%
        12.000 + 12.000 =   24.000
               40%
Bis   120.000
           50%
        24,000 + 15.000 =   39.000
               50%
Bis   150.000
           60%
        39.000 + 18.000 =   57.000
               60%
Bis   180.000
           70%
        57.000 + 21.000 =   78.000
               70%
Bis   210.000
           70%
        78.000 + 21.000 =   99.000
               70%
Bis   240.000
           70%
        99.000 + 21.000 = 120.000
               70%
Bis   270.000
           70%
      120.000 + 21.000 = 141.000
               70%
Bis   300.000
           70%
      141.000 + 21.000 = 162.000
               70%



Die folgende Tabelle 2 zeigt, dass mit der Realisierung des hier vorgeschlagenen Abgabensystems die jährlichen Nominaleinkommen bis zur Höhe von ca. 230.000 € mit weniger Abgaben belastet werden, als dieses mit dem heutigen System der Fall ist.













Tabelle 2

Gesamtabgaben einer Person heute in €          
Gesamtabgaben einer Person im neuen System in €
    Einkommen        Steuern    Sozialabgaben   Summe   Durchschnitt   
  Maximalabgaben   Durchschnittssatz Grenzsatz



bis         30.000
      6.339
           5.903
     12.242
40,81%

     3.000
    10,00%
         20%
bis         60.000   
    19.394
         10.802
     30.196
50,33%

    12.000
    20,00%
         30%
bis         90.000
    33.821
         12.992
     46.813
52,01%

    24.000
    26,67%
         40%
bis       120.000
    48.248
         12.992
     61.240
51.03%

    39.000
    32,50%
         50%
bis       150.000
    62.675
         12.992
     75.667
50,44%

    57.000
    38,00%
         60%
bis       180.000
    77.102
         12.992
     90.094
50,05%

    78.000
    43,33%
         70%
Bis       210.000
    91.529
         12.992
   104.521
49,77%

    99.000
    47,14%
         70%
bis       240.000
  105.956
         12.992
   118.948
49,56%

  120.000
    50,00%
         70%
Bis       270.000
  120.383
         12.992
   133.375
49,40%

  141.000
    52,22%
         70%
Bis       300.000
  134.810
         12.992
   147.802
49,27%

  162.000
    54,00%
         70%
bis       330.000
  235.799
         12.992
   248.791
48,78%

  183.000
    55,45%
         70%
Bis    1.000.000





  652.000
     65,20%
         70%
Bis    2.000.000





1.352.000
     67,60%
         70%
bis    2.500.000





1.702.000
     68,08%
         70%
bis    3.000.000





2.052.000
     68,40%
         70%
bis    3.500.000





2.402.000
     68,63%
         70%
bis    5.000.000





3.452.000
      69,04%
         70%




(5) Jede Person ist im Krankheits-, Unfall- und Pflegefall versichert.

(6) Bei Erwerbspersonen wird im Krankheitsfall bis zu drei Monaten im Jahr das bisherige Monatseinkommen gewährt.

(7) Im Falle der Arbeitslosigkeit werden 70% des monatlichen Einkommens für ein Jahr gewährt, wenn die betreffende Person mindestens zwei Jahre und höchstens 10 Jahre erwerbstätig gewesen ist. Ist diese Person mehr als 10 Jahre erwerbstätig, verlängert sich der Einkommensbezug um 6 Monate. Zwei Jahre Anspruch auf dieses Arbeitslosengeld haben die Personen, die mindestens 30 Erwerbsjahre ununterbrochen tätig gewesen sind. Eine Arbeitslosenversicherung ist damit nicht erforderlich.

(8) Die Höhe der Altersrente hängt von der Zeitdauer und von der Höhe der gezahlten Steuerabgaben ab. Die Rentenhöhe darf 70,2% des durchschnittlichen Einkommens der letzten 10 Erwerbsjahre bei einer fünfundvierzigjährigen Erwerbstätigkeit nicht überschreiten (jedes vollbeschäftigte Jahr bringt 1,56% des durchschnittlichen Einkommens der letzten 10 Erwerbsjahre, (45 Jahre x 1,56% = 70,2%). Die höchste Jahresaltersrente darf allerdings das Jahresgehalt des Bundeskanzlers bzw. der Bundeskanzlerin nicht überschreiten. Vollen Anspruch auf Rente haben also diejenigen Personen, die 45 Erwerbsjahre haben und mindestens 65 Jahre alt sind.   

(9) Für volljährige Personen, die kein oder ein geringeres Erwerbs- oder/und Vermögenseinkommen bzw. Jahresrente als 15.000 € erzielen, wird ein jährliches Grundeinkommen (Transferleistung) bis zur Höhe des Steuerfreibetrages (15.000 €) gewährt, der mit 20% besteuert wird. Wegen der relativ hohen Wohnkosten sollte für einen Einpersonenhaushalt ein Abgabensatz von 10% gelten.






(1) Durch die Grundeinkommenssicherheit werden im hohen Maße alle Menschen von Existenzängsten befreit.

(2) Durch die Befreiung von Existenzängsten werden innovative Leistungspotentiale entfesselt. 

(3) Die Volkswirtschaft wird dadurch dynamisiert, und durch den Innovationsschub und durch die Zunahme der Konsumgüternachrage (Wegfall der indirekten Steuern und der Sozialbeiträge der Arbeitgeber) wird die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft erhöht.

(4) Beseitigung nicht nur der Kinderarmut, sondern auch mit Sicherheit, der Zunahme der Geburtenhäufigkeit. Die Folge wäre die erhebliche Minderung des demographischen Problems.

(5) Totale Vereinfachung und Transparenz des Steuerrechts und der Sozialabgaberegelungen.

(6) Wegfall von den existierenden zahlreichen komplizierten Sondersteuer- und Subventionsregelungen.

(7) Wegfall von Renten- und Krankenversicherungsträgern sowie Pensionsregelungen für Beamte in der bisherigen Form.

(8) Wegfall sämtlicher Sorgen der Politiker wegen der Zukunftsfinanzierung der Erwerbsrenten und Pensionen. 

(9) Wegfall von mindestens einem Drittel der Staatsbediensteten und der politischen Funktionsträger, die jetzt dem privaten Sektor fehlen.

(10) Enormer Bürokratieabbau und damit Einsparungen von Milliarden Staatsausgaben. 

(11) Die Steuerfahndungsbehörden werden allerdings mehr Personal brauchen und mehr Beschäftigung bekommen.



7. Wieviel hätte das neue System im Jahre 2015 gekostet?



Geht man von den Wirtschaftsdaten des Jahres 2015 aus, dann stünden für die Finanzierung des Grundeinkommens der Nichterwerbstätigen, für die Erwerbsrenten, für die Beamtenpensionen, für sämtliche Krankheits-, Pflege- und Invaliditätskosten sowie für die sonstigen Staatsaufgaben 1.561,46 Mrd. € zur Verfügung. Die Bevölkerungszahl Deutschlands war im Jahr 2015 ca. 82 Mio. Menschen[10]. Davon waren ca. 43 Mio. erwerbstätig[11], ca. 20 Mio. Rentner und Pensionäre und ca. 19 Mio. Kinder, Schüler, Studenten und sonstige Nichterwerbstätige.

Die letzte Gruppe der 19 Mio., die die Grundeinkommensbezieher wären, hätten im Jahre 2015 ca. 214 Mrd. € gekostet[12]. Die Renten und Pensionen gemäß dem neuen System wären bei 45 Beschäftigungsjahren höchstens 70,2% des Einkommensdurchschnitts der letzten zehn Erwerbsjahre. Um den gesamten erforderlichen Betrag exakt zu berechnen, bräuchte man die einzelnen Verdienste und die Erwerbsjahre aller 20 Mio. Rentner und Pensionäre in den jeweiligen Jahren ihres Renteneintritts. Diese statistischen Daten liegen meines Wissens nicht vor. Deshalb wird hier der Versuch unternommen, den notwendigen Rentenbetrag des Jahres 2015 aus den Volkseinkommen der letzten 10 Jahre (2006-2015) abzuleiten.

Das Volkseinkommen umfasst die von Inländern empfangenen Arbeitnehmerentgelte sowie die Unternehmens- und Vermögenseinkommen eines Jahres.

Das durchschnittliche Volkseinkommen der Jahren 2006 bis 2015 betrug 1.996.780 Mrd. €[13]. Dies wurde in den zehn Jahren von durchschnittlich ca. 41 Mio. abhängigen und selbständigen Erwerbstätigen erwirtschaftet. Ihr jährliches Durchschnittsbruttoeinkommen wäre somit 48.702 € (1.996.780 Mrd. / 41 Mio.). Somit wäre die durchschnittliche Bruttojahresrente im Jahre 2015 ca. 34.189 € (48.702 x 0,702) und die Nettojahresrente des Jahres 2015 ca. 29.932 €[14]. Somit wäre im Jahre 2015 der notwendige Nettobetrag für die Finanzierung der Renten und Pensionen von 20 Mio. Personen ca. 599 Mrd. € (29.932 € x 20 Mio. = 598,64 Mrd. €). 

Würde man die 365 Mrd. €, die für Krankheiten, Invalidität und Krankenpflege des Jahres 2015 ausgegeben wurden, hinzufügen, dann wären die Gesamtkosten des neuen Systems 1.177 Mrd. € (214+599+365). Das neue System wäre also mit den Einnahmen (1.561,46 Mrd. €) des Jahres 2015 bequem finanzierbar.      

Selbst, wenn man das Volkseinkommen (Einkommen aus unselbständiger und selbständiger Arbeit sowie aus Unternehmenstätigkeit und Vermögen des Jahres 2015) zugrunde legen würden, werden mit dem vorgeschlagenen System Staatseinnahmen von mehr als 1.500 Mrd. € möglich.






(a) Das am häufigste vorgebrachte Argument ist, dass ein solches Abgabensystem - in Verbindung mit der Gewährung eines Grundeinkommens für alle nicht Erwerbstätigen - nicht finanzierbar ist. Wie oben gezeigt wurde, ist dieses Argument nicht haltbar. Die Gesamteinnahmen des Jahres 2015 zeigen aber, dass ca. 443 Mrd. € für die Finanzierung sonstiger Staatsaufgaben übrigbleiben.

(b) Ein weiteres Gegenargument ist, dass die Gewährung eines allgemeinen Grundeinkommens die Bereitschaft zur Erwerbstätigkeit mindert (zur Faulheit führt) bzw. die Menschen zur Leistungsverweigerung animiert. Geht man allerdings von den Annahmen aus, dass die meisten Menschen nicht bloß leben, sondern gut leben wollen, und dass sie, wenn sie von Existenzängsten befreit sind, eine lebenserfüllende und relativ gut bezahlte Beschäftigung der Langeweile vorziehen würden, dann wird dieses Gegenargument erheblich abgeschwächt. Letztlich ist dieses Gegenargument eine empirische Frage, die man nach Einführung eines solchen Systems entsprechend reagieren und endgültig beantworten kann. Außerdem hat man in Deutschland mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II (Harz IV Regelung) ein System eingeführt, welches den Einpersonhaushalten weder das Existenzminimum gewährt noch mit den zahlreichen zusätzlichen Sozialhilfen viel billiger ist[15].      





[1]http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/2016-05-24-steuereinnahmen-nach-steuergruppen-2014-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=3
[2] www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a230-15-sozialbudget-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=3
[3]https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressekonferenzen/2016/BIP2015/Pressebroschuere_BIP2015.pdf?__blob=publicationFile
[4] 1. Steuern auf Einkommen und Vermögen                              
1.1 Lohnsteuer
1.2   veranlagte Einkommensteuer
1.3   nicht veranlagte Steuern vom Ertrag
1.4   Körperschaftsteuer
1.5   Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
1.6   Solidaritätszuschlag
1.7   Vermögensteuer
1.8    Grundsteuern
1.9    Gewerbesteuer
1.10 Erbschaftsteuer                                                                   
1.11 Grunderwerbsteuer
[5] 2   Steuern auf die Einkommensverwendung                           
2.1 Umsatzsteuer
2.2 Einfuhrumsatzsteuer
2.3 Versicherungssteuer
2.4 Kfz-Steuer
2.5 Energiesteuer
2.6 Stromsteuer
2.7 Zölle
2.8 Luftverkehrsteuer
2.9 Kernbrennstoffsteuer
2.10 Tabaksteuer
2.11 Branntweinsteuer
2.12 Alkopopsteuer
2.13 Schaumweinsteuer
2.14 Zwischenerzeugnis Steuer
2.15 Biersteuer
2.16 Kaffeesteuer
2.17 Pauschalierte Einfuhrabgaben
2.18 Sonstige Bundessteuern
2.19 Rennwett- und Lotteriesteuer
2.20 Feuerschutzsteuer
2.21 Sonstige Gemeindesteuern
I.      Direkte Steuern (1 + 2.1)                                                       = 354.428 Mio.€                                                                           
II.     Indirekte Steuern (2.2 + 3)                                                     = 318.833 Mio.€
III.    Steuereinnahmen insgesamt                                                   = 673.261 Mio.€
[6] http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a230-15-sozialbudget 2015.pdf; jsessionid=D6F803B8C645BF2E195B06DB3298480B?__blob=publicationFile&v=3
[7]http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/2016-05-24-steuereinnahmen-nach-steuergruppen-2014-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=3
[8] Hierzu gibt es eine große Anzahl von Vorschlägen. Wikipedia: ttps://de.wikipedia.org/wiki/Bedingungsloses Grundeinkommen   
[9] Kindergeld und Familienleistungsausgleich, Erziehungsgeld/Elterngeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitslosenhilfe / sonst., Arbeitsförderung, Ausbildungs- und Aufstiegsförderung, Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Wohngeld etc.

[10]https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Bevoelkerung.html
[12] 19 Mio. Personen mal 15.000 € Grundeinkommen minus ca. 25% Abgaben = 213,75 Mrd. €.
[13]https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/VGR/Inlandsprodukt/Tabellen/Gesamtwirtschaft.html
[14]Durchschnittliche Jahresnettorente: 48.702 x 0,702 – (15.000 x 0,20 + 4.257 x 0,30) = 29.932
[15] http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/arbeitsmarktreform-hartz-iv-kostet-mehr-als-400-mrd-euro-13337652.html