Prof. Dr. Spiridon Paraskewopoulos (emeritiert)
Bis 2007
Direktor des Instituts für Theoretische Volkswirtschaftslehre
und Inhaber der volkswirtschaftlichen
Professur für Makroökonomik der
Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Leipzig
Eine radikale Reform des Abgabensystems
(Diskussionsbeitrag für das Grundeinkommen)
Köln, Dezember 2017
Aus dem Inhalt
1. Die Paradoxien Deutschlands
2. Kritische Anmerkungen zu den bestehenden
Abgabensystemen (Grundeinkommen?)
4.
Folgen des bestehenden Abgabensystems
5. Ein
radikaler Vorschlag
6. Die
positiven Folgen des vorgeschlagenen Abgabensystems
7.
Wieviel hätte das neue System im Jahre 2015 gekostet?
8.
Argumente, die gegen ein solches Abgabensystem sprechen
1. Die Paradoxien Deutschlands
Deutschland gilt heute als eines der reichsten Länder nicht nur
Europas, sondern auch der ganzen Welt. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist mit 3.134
Mrd. € (2016) das höchste der Länder der Europäischen Union (EU) und das vierte
der Welt nach den USA, China und Japan.
Das Pro-Kopf-BIP von 38.781 € war 2016 in der Eurozone der 17
Länder auf dem sechsten Rang und auf dem achten Rang in den 28 Ländern der EU.
Das Durchschnittsvolkseinkommen (aus unselbständiger und selbständiger Arbeit
und Vermögen war 2016 54.400 €. Die
Arbeitslosenquote lag Ende 2016 mit 6,1% ebenfalls auf dem niedrigsten Stand
aller EU-Ländern und erreichte Ende 2017 mit 5,3%, laut Ökonomen, die Grenze
der Vollbeschäftigung. Die Zahl der Beschäftigten steigt stetig und wird sich 2018,
laut Prognose eines der größten Institute für Wirtschaftsforschung (Ifo) an der
Universität München fortsetzen. Die Wachstumsprognosen für 2018 sind sehr
optimistisch und es wird mit einem BIP-Wachstum von 2,6% gerechnet. Die
deutsche Wirtschaft brummt, wie der Präsident des Ifo Instituts, Clemens Fuest,
sagte. Und das gilt für fast alle Wirtschaftsbereiche. Das Wachstum wäre sogar
noch größer, wenn nicht auf dem deutschen Arbeitsmarkt mehr als 700.000 Fachkräfte
gefehlt hätten. Umfragen zeigen auch, dass über 60% der deutschen Bevölkerung
mit dem derzeitigen Wohlstand zufrieden sind. Dies ist die eine Seite der
deutschen Situation, aber die andere Seite überschattet die oben genannten
positiven Entwicklungen. Und hier ist das deutsche Paradoxon.
Nach Presseberichten gibt es heute in Deutschland mit seinen ca.
82 Mio. Menschen 36 Superreiche, die so viel an Einkommen und Vermögen besitzen
(279 Mrd. €) wie die ca. 41 Mio. ärmeren Bewohner unseres Landes. Nach einer
anderen Statistik besitzen 10% der deutschen Bevölkerung 50% der gesamten
deutschen Einkommen und Vermögen.
Sollten diese Informationen der Wahrheit entsprechen, dann kann in
den letzten 70 Jahren dieses Land weder demokratisch noch christlich
demokratisch, geschweige denn sozialdemokratisch, regiert worden sein. Es ist
jedoch eine unbestreitbare Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland in
diesen Jahren vorwiegend von solchen selbst ernannten Christ-, Sozial- und
Freidemokraten regiert wird.
Die Ironie der Geschichte ist dabei, dass gerade diese Politiker,
die seit Jahren, um anscheinend ihren Namen (Demokraten, Christdemokraten, Sozialdemokraten, Freidemokraten)
irgendwie zu rechtfertigen, eine intensive und kritische Diskussion über die
wirtschafts-, verteilungs- und sozialpolitischen Auswirkungen der bestehenden
Abgabensysteme führen. Und sie tun es, obwohl sie zugleich diejenigen sind, die
(absichtlich?) diese Systeme so konstruiert haben, dass der Durchschnittsbürger
ohne professionelle Hilfe nicht versteht und sich kaum zu Recht findet.
Es werden immer wieder wesentliche Bestandteile dieser
Abgabensysteme (Steuer- und Sozialsysteme) in vielerlei Hinsicht merkwürdigerweise
von ihren Entwerfern kritisiert.
Vor allem stehen ihre Kostspieligkeit,
ihre Unübersichtlichkeit und ihre Ungleichheit (Ungerechtigkeit) hinsichtlich der Verteilung der Einkommen, der Finanzierungslasten und der Gewährung von
Beihilfen (Subventionen) im Fokus der Kritik.
Hinzu kommen zahlreiche Probleme, die fast regelmäßig mit der Aufrechterhaltung
und Finanzierung der Renten-, der Kranken-,
der Pflegeversicherungen sowie der
zahlreichen Beihilfen entstehen.
Deshalb stehen permanent angebliche Verbesserungsvorschläge der
Politiker auf der Tagesordnung, die diese offensichtlich sehr gekonnt nutzen,
um ihre wichtige(?) und unersetzliche (?) Rolle als Politiker bzw. „Macher“ in
der Gesellschaft zu beweisen.
Insbesondere vor Bundestagwahlen, wie zurzeit (2017), versprechen
beinahe alle Parteien Steuersenkungen, die
Stabilisierung der Renten- und Krankenversicherungen und vor allem, dass die
Politiker hart daran arbeiten werden!!, damit das weitere Bestehen dieser
angeblich guten (!) Systeme verbessert und gesichert ist.
Immer wieder werden Steuervereinfachungen angemahnt, die allerdings
erfahrungsgemäß nach den Wahlen sehr schnell in Vergessenheit geraten. Und
selbst dann, wenn gelegentlich ein vorsichtiger Reformversuch unternommen wird,
bleibt er – nicht zuletzt durch den Einfluss von Lobby- und
Partikularinteressen - in den bestehenden verfestigten und verkrusteten Steuer-
und Abgabenstrukturen stecken.
Sollte einmal eine solche Steuer- oder/und Rentenreform tatsächlich
stattfinden, dann wird man wieder verblüfft feststellen, dass diese nicht nur ihre
Finanzierungskosten erhöht, sondern auch und vor allem die bestehenden
Ungerechtigkeiten und Unübersichtlichkeiten verfestigt.
Man gewinnt langsam den Eindruck, dass jahrzehntellang das
politische System in Zusammenarbeit mit der Staatsbürokratie, die in ihrem
bürokratischen Apparat und insbesondere im Zusammenhang mit der Erhebung und
Verwendung von Steuern und Sozialabgaben mehrere Hunderttausende von Personen
beschäftigt und begünstigt, die angesprochene Intransparenz der Steuer- und
Sozialsicherungssysteme bewusst anstrebt.
Somit versuchen die Vertreter des politischen Systems ihre angeblich
unentbehrlichen „selbstlosen“ Tätigkeiten sowie ihre in vielen Bereichen kostspielige
Existenzberechtigung in der bestehenden Form und in dem bestehenden Umfang gegenüber
den Bürgern zu begründen und zu rechtfertigen.
Die führende Obrigkeit ist aus ihrer bisherigen Erfahrung offensichtlich
ziemlich sicher, dass die Bürger sich damit (mit der Rolle des vernünftigen
Idioten) abgefunden haben und ihr das nötige Vertrauen entgegenbringen!!
Hinzu kommen noch die Ungleichheiten und die unverständlichen
Ungerechtigkeiten, die zwischen Renten
und Beamtenpensionen bestehen. Erstaunlicherweise werden sie weder von den
Politikern noch von den Bürgern kaum thematisiert. An das Thema wagt sich
offensichtlich keiner, vielleicht deshalb verständlich, weil die meisten Politiker und
Staatsbediensteten Beamte sind und, wie das Volk sagt, „sie nicht an dem Ast
sägen“, auf dem sie sitzen.
Eine echte Reform müsste auch diese Schieflage, die zwischen
Beamtenpensionen und Renten besteht, beseitigen. Das notwendige Wissen
diesbezüglich scheint allerdings bei den Bürgern vollständig zu fehlen.
Vergegenwärtigt man sich den enormen Umfang der jährlichen
Finanzmittel, die Politiker und Staatsbürokratie von den Bürgern einnehmen und nach
eigenem Ermessen verwenden und möglicherweise zugunsten ihres vielfältigen Klientel
verschwenden, dann werden die
vielerlei offenen und versteckten materiellen Anreize, die die Politiker und
die Bürokraten haben, sichtbar. Sie verteidigen damit, offensichtlich bisher mit
gutem Erfolg, einmal ihre - sogar in diesem Umfang - unentbehrliche Existenzberechtigung
und zum anderen die intrasparente und kostspielige Zusammensetzung der bestehenden
Steuer- und Sozialsicherungssysteme und der Beamtenpensionen. Die riesigen
Einnahmen und Ausgaben – beispielsweise des Haushaltsjahres 2015 - sollen die hier
angesprochenen Zusammenhänge ein wenig illustrieren.
3. Steueraufkommen und die Einnahmen der
Sozialen Institutionen im Jahr 2015
Im Jahre 2015 betrug das gesamte Steueraufkommen Deutschlands 673,26
Mrd. €[1].
Davon waren 354,43 Mrd. € direkte und 318, 83 Mrd. € indirekte Steuern. Die
Einnahmen der Sozialen Haushalte (Sozialbudgets) betrugen 888,2 Mrd. €[2].
Die Gesamtabgabenlasten der Bevölkerung betrugen somit 1.561,46 Mrd. €, bzw. 51,6%
des BIP[3].
Wie noch dargestellt wird, versteckt die bestehende Struktur der
zahlreichen Einnahmen- und Ausgabenarten das Problem der enorm ungleichen Verteilung
der Abgabenlasten, vor allem zuungunsten
der unteren und mittleren Einkommensbezieher.
Deren Folgen sind nicht nur negative ökonomische Wachstums- und
Beschäftigungseffekte, sondern auch und vor allem soziapolitische Verwerfungen,
Verzerrungen und Ungleichheiten in der Gesellschaft, die heute immer intensiver
als das sogenannte „Soziale Problem“ Deutschlands
wahrgenommen werden (die Schere zwischen
Armen und Reichen öffnet sich immer mehr).
Die mindestens 11 direkten Steuerarten auf Einkommen und Vermögen[4]
und die mindestens 22 indirekten Steuerarten
auf die Einkommensverwendung[5]
machen sowohl eine Transparenz als auch eine klare Zuordnung (Verteilung) auf
die einzelnen Einkommensbezieher unmöglich.
Ähnliche Unübersichtlichkeiten und Ungleichheiten (Ungerechtigkeiten)
gelten auch bei der Erhebung und Verteilung der zahlreichen Sozialabgaben[6].
Bei der Erhebung der sozialen Beiträge werden weder alle Einkommensarten noch alle
Einkommensbeträge berücksichtigt. Im geltenden System wird ausschließlich das
Arbeitseinkommen herangezogen, und dies nur in Höhe der jährlich festgelegten
Bemessungsgrenzen.
Diese kurz beschriebene Einnahmenpolitik
führt dazu, dass die Niedrig- und Mitteleinkommensbezieher überproportional zu
Staatseinnahmen beitragen. Abgesehen von der
Gerechtigkeitsfrage wirkt sich diese Lastenverteilung auch negativ auf viele
Bereiche der Volkswirtschaft aus.
Die Ungleichheit der Verteilung der Abgabenlasten basiert auf der
Tatsache, dass zum einen im Rahmen des bestehenden Steuersystems fast die
Hälfte (47,36%, 2015)[7]
aus indirekten Steuern resultieren
und zum anderen im Rahmen des Sozialsystems – wie bereits erwähnt - ein großer Teil der erwirtschafteten Einkommen
nicht für die Finanzierung der Sozialsicherungssysteme und der sonstigen
Sozialaufgaben des Staates herangezogen werden.
Damit werden die niedrigen und Mitteleinkommen fast voll von den
indirekten Steuern und von den Sozialabgaben betroffen, während die hohen
Einkommen nur zum Teil von beiden Systemen (Steuer- und Sozialsystem) belastet werden.
Diese Abgabenpolitik wirkt auch wachstums- und beschäftigungshemmend,
weil sie durch die indirekten Steuern und durch die Sozialabgaben der Unternehmen
die Kosten der Produktion und damit die Preise der Produkte erhöht, die schließlich
die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft beeinträchtigt.
Sie wirkt ebenfalls konjunkturhemmend, weil sie die konsumfreudigeren
Niedrig- und Mittlereinkommensbezieher überproportional belastet. Hinzu kommt,
dass eine solche Abgabenpolitik die Erhebungskosten der Abgaben durch Überbürokratisierung
erhöht und darüber hinaus eine zusätzliche und kostspielige bürokratische Sozial-
sowie Subventionspolitik (Umverteilungspolitik) notwendig macht.
Von all diesen hier kurz angesprochenen negativen Folgen könnte
man sich m.E. völlig befreien, wenn man eine radikale und zugleich einfache,
der Leistungen entsprechenden und für alle Bürger nachvollzierbare Reform des gesamten
Abgabensystems vornehmen würde[8].
Zugleich würde die hier vorgeschlagene
Reform dazu führen, dass die daraus entstehenden Ergebnisse nicht nur dem System
der Sozialen Marktwirtschaft adäquat wären, sondern auch das ganze
Abgabensystem ökonomisch effizient, leistungsgerecht, total transparent und in seinen
ökonomischen und sozialen Vorteilen für jeden Bürger nachvollziehbar machen
würde.
Leistungsgerechte Verteilung der gesellschaftlichen Lasten in
einer Sozialen Marktwirtschaft bedeutet, dass alle Leistungseinkommen-, Renten-
und Transfereinkommensbezieher entsprechend ihrer Erwerbs-, Vermögens- Renten- und
Transfereinkommen zu den Staatslasten beitragen werden.
Der folgende Vorschlag basiert zunächst auf der Annahme, dass zunächst
die gesamten Steuer- und Abgabebelastungen von 2015 in Höhe von ca. 1.561,5 Mrd.
€ bestehen bleiben. Allerdings wird die Verteilung
der Lastenanteile und ihre sozioökonomische Wirkung im neuen System, wie noch
gezeigt wird, total anders sein.
Ob später nach endgültiger Einführung und Wirkung dieser hier
vorgeschlagenen radikalen Reform die bestehende Abgabenhöhe notwendig ist, wird sich zeigen. Meine
Vermutung ist, dass sich die Abgabenlasten mit dem vorgeschlagenen System erheblich
verringern werden.
(1) Es werden ausschließlich direkte
Steuern nur aus allen Einkommen von
allen physischen und juristischen Personen erhoben, aus welchen sämtliche Staatsaufgaben, einschließlich
aller Sozialsicherungssysteme, Beamtenpensionen und alle anderen sozialen
Bereiche, finanziert werden.
(2) Die erste unmittelbare Folge eines solchen Abgabensystems ist,
dass sich die reale Kaufkraft aller Einkommensbezieher um die Höhe der nicht
ausgegebenen indirekten Steuern erhöht. Beispielsweise wird bei den Niedrig-
und Mitteleinkommensbeziehern automatisch ihr Realeinkommen bis mindestens 15% erhöht.
(3) Es wird allen Einkommensbeziehern ein jährlicher Steuerfreibetrag
in Höhe von 15.000 € pro Kopf gewährt, welcher zugleich als Jahresbruttoeinkommen (Grundjahreseinkommen,
Transferjahreseinkommen) allen Nichteinkommensbeziehern gewährt wird. Alle[9] bisher existierenden Transferzahlungen
jeglicher Art werden damit wegfallen.
(4) Das jährliche Erwerbs- und Vermögenseinkommen, d.h. sämtliche
Einkunftsarten der natürlichen und juristischen Personen, welche den Freibetrag
von 15.000 € überschreiten, werden bis zu 30.000 € mit 20%, die weiteren 30.000
€ mit 30%, die weitere 30.000 € mit 40%, die weiteren 30.000 € mit 50%, die
weiteren 30.000 mit 60% und alle weiteren Einkommen mit 70% besteuert. Jeder
kann mit Hilfe der folgenden Tabelle ohne die Hilfe eines Steuerberaters seine
sämtlichen Abgaben leicht berechnen.
Tabelle 1
Einkommen
in €
|
Grenzsteuersatz
|
Gesamtsteuerbetrag
in €
|
Durchschnittssteuer
|
Bis 30.000
|
10%
|
3.000
|
10%
|
Bis 60.000
|
30%
|
3.000
+ 9.000 = 12.000
|
30%
|
Bis 90.000
|
40%
|
12.000 + 12.000 = 24.000
|
40%
|
Bis 120.000
|
50%
|
24,000 + 15.000 = 39.000
|
50%
|
Bis 150.000
|
60%
|
39.000 + 18.000 = 57.000
|
60%
|
Bis 180.000
|
70%
|
57.000 + 21.000 = 78.000
|
70%
|
Bis 210.000
|
70%
|
78.000 + 21.000 = 99.000
|
70%
|
Bis 240.000
|
70%
|
99.000 + 21.000 = 120.000
|
70%
|
Bis 270.000
|
70%
|
120.000 + 21.000 = 141.000
|
70%
|
Bis 300.000
|
70%
|
141.000 + 21.000 = 162.000
|
70%
|
Die folgende Tabelle 2 zeigt, dass mit der Realisierung des hier vorgeschlagenen
Abgabensystems die jährlichen Nominaleinkommen bis zur Höhe von ca. 230.000 €
mit weniger Abgaben belastet werden, als dieses mit dem heutigen System der
Fall ist.
Tabelle 2
Gesamtabgaben einer Person heute in €
|
Gesamtabgaben
einer Person im neuen System in €
|
Einkommen
Steuern
Sozialabgaben Summe
Durchschnitt
|
Maximalabgaben Durchschnittssatz Grenzsatz
|
bis 30.000
|
6.339
|
5.903
|
12.242
|
40,81%
|
|
3.000
|
10,00%
|
20%
|
bis 60.000
|
19.394
|
10.802
|
30.196
|
50,33%
|
|
12.000
|
20,00%
|
30%
|
bis 90.000
|
33.821
|
12.992
|
46.813
|
52,01%
|
|
24.000
|
26,67%
|
40%
|
bis 120.000
|
48.248
|
12.992
|
61.240
|
51.03%
|
|
39.000
|
32,50%
|
50%
|
bis 150.000
|
62.675
|
12.992
|
75.667
|
50,44%
|
|
57.000
|
38,00%
|
60%
|
bis 180.000
|
77.102
|
12.992
|
90.094
|
50,05%
|
|
78.000
|
43,33%
|
70%
|
Bis 210.000
|
91.529
|
12.992
|
104.521
|
49,77%
|
|
99.000
|
47,14%
|
70%
|
bis 240.000
|
105.956
|
12.992
|
118.948
|
49,56%
|
|
120.000
|
50,00%
|
70%
|
Bis 270.000
|
120.383
|
12.992
|
133.375
|
49,40%
|
|
141.000
|
52,22%
|
70%
|
Bis 300.000
|
134.810
|
12.992
|
147.802
|
49,27%
|
|
162.000
|
54,00%
|
70%
|
bis 330.000
|
235.799
|
12.992
|
248.791
|
48,78%
|
|
183.000
|
55,45%
|
70%
|
Bis 1.000.000
|
|
|
|
|
|
652.000
|
65,20%
|
70%
|
Bis 2.000.000
|
|
|
|
|
|
1.352.000
|
67,60%
|
70%
|
bis 2.500.000
|
|
|
|
|
|
1.702.000
|
68,08%
|
70%
|
bis 3.000.000
|
|
|
|
|
|
2.052.000
|
68,40%
|
70%
|
bis 3.500.000
|
|
|
|
|
|
2.402.000
|
68,63%
|
70%
|
bis 5.000.000
|
|
|
|
|
|
3.452.000
|
69,04%
|
70%
|
(5) Jede Person ist im Krankheits-, Unfall- und Pflegefall versichert.
(6) Bei Erwerbspersonen wird im Krankheitsfall bis zu drei Monaten im
Jahr das bisherige Monatseinkommen gewährt.
(7) Im Falle der Arbeitslosigkeit werden 70% des monatlichen
Einkommens für ein Jahr gewährt, wenn die betreffende Person mindestens zwei
Jahre und höchstens 10 Jahre erwerbstätig gewesen ist. Ist diese Person mehr
als 10 Jahre erwerbstätig, verlängert sich der Einkommensbezug um 6 Monate.
Zwei Jahre Anspruch auf dieses Arbeitslosengeld haben die Personen, die
mindestens 30 Erwerbsjahre ununterbrochen tätig gewesen sind. Eine Arbeitslosenversicherung
ist damit nicht erforderlich.
(8) Die Höhe der Altersrente hängt von der Zeitdauer und von der Höhe
der gezahlten Steuerabgaben ab. Die Rentenhöhe darf 70,2% des
durchschnittlichen Einkommens der letzten 10 Erwerbsjahre bei einer fünfundvierzigjährigen
Erwerbstätigkeit nicht überschreiten (jedes vollbeschäftigte Jahr bringt 1,56%
des durchschnittlichen Einkommens der letzten 10 Erwerbsjahre, (45 Jahre x 1,56%
= 70,2%). Die höchste Jahresaltersrente darf allerdings das Jahresgehalt des
Bundeskanzlers bzw. der Bundeskanzlerin nicht überschreiten. Vollen Anspruch
auf Rente haben also diejenigen Personen, die 45 Erwerbsjahre haben und mindestens
65 Jahre alt sind.
(9) Für volljährige Personen, die kein oder ein geringeres Erwerbs-
oder/und Vermögenseinkommen bzw. Jahresrente als 15.000 € erzielen, wird ein jährliches
Grundeinkommen (Transferleistung) bis
zur Höhe des Steuerfreibetrages (15.000 €) gewährt, der mit 20% besteuert
wird. Wegen der relativ hohen Wohnkosten sollte für einen Einpersonenhaushalt ein
Abgabensatz von 10% gelten.
(1) Durch die Grundeinkommenssicherheit werden im hohen Maße alle Menschen
von Existenzängsten befreit.
(2) Durch die Befreiung von Existenzängsten werden innovative Leistungspotentiale
entfesselt.
(3) Die Volkswirtschaft wird dadurch dynamisiert, und durch den
Innovationsschub und durch die Zunahme der Konsumgüternachrage (Wegfall der
indirekten Steuern und der Sozialbeiträge der Arbeitgeber) wird die
Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft erhöht.
(4) Beseitigung nicht nur der Kinderarmut, sondern auch mit Sicherheit,
der Zunahme der Geburtenhäufigkeit. Die Folge wäre die erhebliche Minderung des
demographischen Problems.
(5) Totale Vereinfachung und Transparenz des Steuerrechts und der Sozialabgaberegelungen.
(6) Wegfall von den existierenden zahlreichen komplizierten Sondersteuer-
und Subventionsregelungen.
(7) Wegfall von Renten- und Krankenversicherungsträgern sowie Pensionsregelungen
für Beamte in der bisherigen Form.
(8) Wegfall sämtlicher Sorgen der Politiker wegen der
Zukunftsfinanzierung der Erwerbsrenten und Pensionen.
(9) Wegfall von mindestens einem Drittel der Staatsbediensteten und
der politischen Funktionsträger, die jetzt dem privaten Sektor fehlen.
(10) Enormer Bürokratieabbau und damit Einsparungen von Milliarden
Staatsausgaben.
(11) Die Steuerfahndungsbehörden werden allerdings mehr Personal brauchen
und mehr Beschäftigung bekommen.
7. Wieviel hätte
das neue System im Jahre 2015 gekostet?
Geht man von den Wirtschaftsdaten des Jahres 2015 aus, dann stünden für die Finanzierung des
Grundeinkommens der Nichterwerbstätigen, für die Erwerbsrenten, für die
Beamtenpensionen, für sämtliche Krankheits-, Pflege- und Invaliditätskosten sowie
für die sonstigen Staatsaufgaben 1.561,46 Mrd. € zur Verfügung. Die
Bevölkerungszahl Deutschlands war im Jahr 2015 ca. 82 Mio. Menschen[10].
Davon waren ca. 43 Mio. erwerbstätig[11],
ca. 20 Mio. Rentner und Pensionäre und ca. 19 Mio. Kinder, Schüler, Studenten
und sonstige Nichterwerbstätige.
Die letzte Gruppe der 19 Mio., die die Grundeinkommensbezieher wären,
hätten im Jahre 2015 ca. 214 Mrd. € gekostet[12].
Die Renten und Pensionen gemäß dem neuen System wären bei 45
Beschäftigungsjahren höchstens 70,2% des Einkommensdurchschnitts der letzten zehn
Erwerbsjahre. Um den gesamten erforderlichen Betrag exakt zu berechnen,
bräuchte man die einzelnen Verdienste und die Erwerbsjahre aller 20 Mio.
Rentner und Pensionäre in den jeweiligen Jahren ihres Renteneintritts. Diese
statistischen Daten liegen meines Wissens nicht vor. Deshalb wird hier der
Versuch unternommen, den notwendigen Rentenbetrag des Jahres 2015 aus den Volkseinkommen
der letzten 10 Jahre (2006-2015) abzuleiten.
Das Volkseinkommen umfasst die von Inländern empfangenen
Arbeitnehmerentgelte sowie die Unternehmens- und Vermögenseinkommen eines
Jahres.
Das durchschnittliche Volkseinkommen der Jahren 2006 bis 2015
betrug 1.996.780 Mrd. €[13].
Dies wurde in den zehn Jahren von durchschnittlich ca. 41 Mio. abhängigen und
selbständigen Erwerbstätigen erwirtschaftet. Ihr jährliches Durchschnittsbruttoeinkommen
wäre somit 48.702 € (1.996.780 Mrd. / 41 Mio.). Somit wäre die
durchschnittliche Bruttojahresrente im Jahre 2015 ca. 34.189 € (48.702 x 0,702)
und die Nettojahresrente des Jahres 2015 ca. 29.932 €[14].
Somit wäre im Jahre 2015 der notwendige Nettobetrag für die Finanzierung der
Renten und Pensionen von 20 Mio. Personen ca. 599 Mrd. € (29.932 € x 20 Mio. =
598,64 Mrd. €).
Würde man die 365 Mrd. €, die für Krankheiten, Invalidität und Krankenpflege
des Jahres 2015 ausgegeben wurden, hinzufügen, dann wären die Gesamtkosten des neuen
Systems 1.177 Mrd. € (214+599+365). Das neue System wäre also mit den Einnahmen
(1.561,46 Mrd. €) des Jahres 2015 bequem finanzierbar.
Selbst, wenn man das Volkseinkommen (Einkommen aus unselbständiger
und selbständiger Arbeit sowie aus Unternehmenstätigkeit und Vermögen des
Jahres 2015) zugrunde legen würden, werden mit dem vorgeschlagenen System
Staatseinnahmen von mehr als 1.500 Mrd. € möglich.
(a) Das am häufigste vorgebrachte Argument ist, dass ein solches
Abgabensystem - in Verbindung mit der Gewährung eines Grundeinkommens für alle
nicht Erwerbstätigen - nicht finanzierbar ist. Wie oben gezeigt wurde, ist
dieses Argument nicht haltbar. Die Gesamteinnahmen des Jahres 2015 zeigen aber,
dass ca. 443 Mrd. € für die Finanzierung sonstiger Staatsaufgaben übrigbleiben.
(b) Ein weiteres Gegenargument ist, dass die Gewährung eines
allgemeinen Grundeinkommens die Bereitschaft zur Erwerbstätigkeit mindert (zur
Faulheit führt) bzw. die Menschen zur Leistungsverweigerung animiert. Geht man
allerdings von den Annahmen aus, dass die meisten Menschen nicht bloß leben,
sondern gut leben wollen, und dass sie, wenn sie von Existenzängsten befreit
sind, eine lebenserfüllende und relativ gut bezahlte Beschäftigung der Langeweile
vorziehen würden, dann wird dieses Gegenargument erheblich abgeschwächt. Letztlich
ist dieses Gegenargument eine empirische Frage, die man nach Einführung eines
solchen Systems entsprechend reagieren und endgültig beantworten kann. Außerdem
hat man in Deutschland mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II (Harz IV
Regelung) ein System eingeführt, welches den Einpersonhaushalten weder das
Existenzminimum gewährt noch mit den zahlreichen zusätzlichen Sozialhilfen viel
billiger ist[15].
[1]http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/2016-05-24-steuereinnahmen-nach-steuergruppen-2014-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=3
[2]
www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a230-15-sozialbudget-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=3
[3]https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressekonferenzen/2016/BIP2015/Pressebroschuere_BIP2015.pdf?__blob=publicationFile
[4] 1. Steuern auf Einkommen und Vermögen
1.1 Lohnsteuer
1.2 veranlagte Einkommensteuer
1.3 nicht veranlagte Steuern vom Ertrag
1.4 Körperschaftsteuer
1.5 Abgeltungsteuer auf Zins- und
Veräußerungserträge
1.6 Solidaritätszuschlag
1.7 Vermögensteuer
1.8 Grundsteuern
1.9 Gewerbesteuer
1.10 Erbschaftsteuer
1.11 Grunderwerbsteuer
[5] 2 Steuern auf
die Einkommensverwendung
2.1 Umsatzsteuer
2.2 Einfuhrumsatzsteuer
2.3 Versicherungssteuer
2.4 Kfz-Steuer
2.5 Energiesteuer
2.6 Stromsteuer
2.7 Zölle
2.8 Luftverkehrsteuer
2.9 Kernbrennstoffsteuer
2.10 Tabaksteuer
2.11 Branntweinsteuer
2.12 Alkopopsteuer
2.13 Schaumweinsteuer
2.14 Zwischenerzeugnis
Steuer
2.15 Biersteuer
2.16 Kaffeesteuer
2.17 Pauschalierte
Einfuhrabgaben
2.18 Sonstige
Bundessteuern
2.19 Rennwett- und
Lotteriesteuer
2.20 Feuerschutzsteuer
2.21 Sonstige
Gemeindesteuern
I. Direkte Steuern (1 + 2.1)
= 354.428 Mio.€
II. Indirekte Steuern (2.2 + 3)
= 318.833 Mio.€
III. Steuereinnahmen insgesamt
= 673.261 Mio.€
[6]
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a230-15-sozialbudget
2015.pdf; jsessionid=D6F803B8C645BF2E195B06DB3298480B?__blob=publicationFile&v=3
[7]http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/2016-05-24-steuereinnahmen-nach-steuergruppen-2014-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=3
[8] Hierzu gibt es eine große
Anzahl von Vorschlägen. Wikipedia: ttps://de.wikipedia.org/wiki/Bedingungsloses
Grundeinkommen
[9] Kindergeld und Familienleistungsausgleich,
Erziehungsgeld/Elterngeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitslosenhilfe
/ sonst., Arbeitsförderung, Ausbildungs- und Aufstiegsförderung, Sozialhilfe,
Kinder- und Jugendhilfe, Wohngeld etc.
[10]https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Bevoelkerung.html
[12] 19 Mio. Personen mal 15.000
€ Grundeinkommen minus ca. 25% Abgaben = 213,75 Mrd. €.
[13]https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/VGR/Inlandsprodukt/Tabellen/Gesamtwirtschaft.html
[14]Durchschnittliche
Jahresnettorente: 48.702 x 0,702 – (15.000 x 0,20 + 4.257 x 0,30) = 29.932
[15] http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/arbeitsmarktreform-hartz-iv-kostet-mehr-als-400-mrd-euro-13337652.html
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